Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Übersicht
Abschnitt 1 – Geltungsbereich & Vertragspartner
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der bauveo – Fabian Nowatzky u. Tobias Nowatzky GbR, Lademannbogen 124, 22339 Hamburg
(nachfolgend „bauveo“ oder „wir“ genannt), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher, Unternehmer, Freiberufler oder juristische Personen handelt.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für sämtliche Leistungen im Bereich:
- Digitalisierung und Nachzeichnung von Bestandsplänen und Skizzen,
- Erstellung von Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Entwurfszeichnungen,
- 3D-Laserscanning und Erstellung/Auswertung von Punktwolken,
- Erstellung, Hosting und Pflege von 360°-Touren und Baudokumentationen,
- Digitalisierung und Archivierung alter Papierunterlagen oder Bauakten,
- Erstellung von fotorealistischen 3D-Architekturvisualisierungen.
1.3 Mit Erteilung eines Auftrags – unabhängig davon, ob dieser mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Onlineformular oder durch Unterzeichnung eines Angebots erfolgt – erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindlich an.
1.4 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Eine Anerkennung solcher Bedingungen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung von bauveo.
Schweigen oder wiederholte Leistungen trotz abweichender Kundenbedingungen stellen keine Zustimmung dar.
1.5 Ergänzend zu diesen AGB gelten individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und projektbezogene Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und einer individualvertraglichen Regelung gehen letztere vor, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Abschnitt 2 – Vertragsschluss und Leistungsumfang
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und bauveo – Fabian Nowatzky u. Tobias Nowatzky GbR kommt zustande durch:
- die schriftliche oder elektronische Annahme eines konkreten Angebots von bauveo durch den Kunden, oder
- die formlose Bestätigung eines Projektumfangs durch den Kunden, z. B. per E-Mail oder über das Kundenportal/CRM, oder
- durch die schlüssige Annahme, etwa durch die Bereitstellung von Daten zur Projektbearbeitung, oder den Beginn der Zusammenarbeit durch bauveo nach mündlicher Einigung.
2.2 Angebote von bauveo sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen oder zumindest textlichen Bestätigung (z. B. per E-Mail).
2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, einer Leistungsbeschreibung oder Projektvereinbarung. Ergänzend gelten diese AGB. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der vorherigen Zustimmung durch beide Parteien. Mehraufwände werden gesondert vergütet, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
2.4 bauveo ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte (z. B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) einzusetzen. Die Auswahl und Einsatzplanung liegt im alleinigen Ermessen von bauveo, solange die vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards eingehalten werden.
Abschnitt 3 – Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 3 Pflichten zur Mitwirkung, Zuarbeit und Kommunikation
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, bauveo alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Pläne, Skizzen oder sonstige Inhalte vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen – soweit nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Anforderung.
3.2 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:
- Grundrisspläne, Skizzen oder andere benötigte Planungsunterlagen in einem digital verwertbaren Format zu liefern (z. B. PDF, DWG, JPG, PNG),
- Fragen zur inhaltlichen Klärung zeitnah zu beantworten,
- Zwischen- und Endfreigaben zügig zu erteilen,
- die von bauveo bereitgestellte Projektplattform CRM-Lösung aktiv zu nutzen, sofern diese zur Verfügung gestellt wird.
3.3 Wird eine projektbegleitende Plattform zur Kommunikation und Abnahme bereitgestellt, verpflichtet sich der Kunde, diese zu nutzen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach und entsteht dadurch Mehraufwand (z. B. durch wiederholte E-Mails, manuelle Korrekturübertragungen oder Nachfragen), kann bauveo diesen nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung stellen.
3.4 Die Einhaltung der Mitwirkungspflichten ist eine vertragliche Hauptleistungspflicht. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und entsteht dadurch ein Projektverzug von mehr als 7 Kalendertagen, ist bauveo berechtigt, nach einmaliger Fristsetzung:
- den Vertrag zu kündigen und
- pauschal 40 % des Nettoauftragswertes als Ausfallentschädigung geltend zu machen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.5 bauveo ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Qualitätseinbußen, die aus unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden resultieren. Eine Haftung oder Garantie für etwaige Terminverzögerungen entfällt in solchen Fällen vollständig.
Abschnitt 4 – Lieferung, Abnahme und Korrekturen
§ 4 Lieferung, Fristen und digitale Bereitstellung
4.1 Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt je nach Projektart und Absprache:
- per E-Mail (z. B. PDF, ZIP, DWG, MP4, HTML-Link),
- über die von bauveo bereitgestellte Kundenplattform/CRM,
- bei Scanaufträgen auf einem physischen Datenträger (z. B. USB-Stick, Festplatte, CD-ROM),
- bei virtuellen Touren (z. B. Matterport) durch Bereitstellung eines Zugangslinks oder Einbettungscodes.
4.2 Liefertermine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ schriftlich vereinbart wurden.
bauveo ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch Dritte, durch höhere Gewalt oder durch fehlende Mitwirkung des Kunden verursacht werden.
§ 5 Abnahme und stillschweigende Genehmigung
5.1 Mit der Lieferung erhält der Kunde die Möglichkeit zur Prüfung. Die Abnahme hat innerhalb von 72 Stunden nach Lieferung zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Rückmeldung, so gilt die Leistung als stillschweigend und vollständig abgenommen.
5.2 Bereits freigegebene Zwischenergebnisse (z. B. Visualisierungsstufen oder Layoutentwürfe) gelten als Teilabnahmen. Beanstandungen, die im Rahmen dieser Teilabnahmen hätten vorgebracht werden können, sind bei der Endabnahme ausgeschlossen.
5.3 Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald sie durch den Kunden verwendet wird – z. B. durch Veröffentlichung, Einbindung auf einer Website, Übergabe an Behörden, oder bei Weitergabe an Dritte.
§ 6 Korrekturen und Nachbesserungen
6.1 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, umfasst der Auftrag folgende Korrekturzeiten ohne Zusatzkosten:
- Visualisierungen: bis zu 3 Stunden
- nachgezeichnete oder neue Bestandspläne: bis zu 1 Stunde
- 360°-Touren & Baudokumentation: bis zu 1 Stunde
- Scanarbeiten: keine regulären Korrekturen vorgesehen
6.2 Wird der inkludierte Korrekturrahmen überschritten, erfolgt eine Zusatzberechnung auf Stundenbasis. Der aktuell gültige Stundensatz beträgt 85,00 € netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer), sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Erfordert eine nachträgliche Korrekturmaßnahme einen weiteren Vor-Ort-Termin (z. B. bei Laserscans oder 360°-Touren), so sind die dafür entstehenden Fahrtkosten sowie der Zeitaufwand gesondert zu vergüten. Grundlage sind die jeweils gültigen Kilometerpauschalen bzw. vereinbarten Reisekosten sowie der reguläre Stundensatz gemäß § 6.2.
6.4 Nach erfolgter Abnahme besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung. Weitere Änderungen oder Korrekturen gelten als nachträgliche Zusatzleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Abrechnung.
Abschnitt 5 – Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung
§ 7 Preise, Angebote und Leistungsvergütung
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot, der Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
7.2 Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz von 85,00 € netto.
7.3 Zusätzlicher Aufwand (z. B. über den im Angebot enthaltenen Korrekturrahmen hinausgehende Änderungen, Sonderwünsche, Zusatztermine oder nachträgliche Projektanpassungen) wird ebenfalls auf Stundenbasis abgerechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
7.4 Fahrtkosten und Reisespesen werden gesondert berechnet. Maßgeblich sind:
- Kilometergeld in Höhe von 0,50 €/km (Hin- und Rückfahrt),
- Park- oder Mautgebühren,
- Übernachtungskosten bei weiteren Anreisen,
- sowie der Zeitaufwand der An- und Abreise gemäß Stundensatz.
§ 8 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (z. B. Teilrechnungen oder Abschläge).
8.2 Sonderregelung Visualisierungen:
Bei einem Netto-Auftragswert ab 2.000,00 € ist eine Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung (60 %) wird nach Fertigstellung und vor Auslieferung des finalen Ergebnisses fällig.
8.3 Virtuelle Touren / 360°-Projekte / Baudokumentation:
Virtuelle Touren und Dokumentationen (z. B. über Matterport) werden erst nach vollständiger Bezahlung für den Kunden zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt in Form eines Zugangslinks oder HTML-Einbettungscodes.
8.4 Zahlungspflicht & Zugang:
Zugriffsrechte auf gehostete Inhalte (z. B. Matterport-Link) werden ausschließlich bei vollständig beglichener Rechnung eingeräumt. Bei Zahlungsverzug behält sich bauveo das Recht vor, den Zugriff temporär oder dauerhaft zu sperren.
8.5 Zahlungsart: Zahlung erfolgt per Überweisung oder über einen bereitgestellten Zahlungslink (z. B. Stripe). Skonto oder Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
§ 8.6 Hosting, Laufzeit und Kündigung bei virtuellen Touren
8.6.1 Virtuelle Touren (z. B. 360°-Rundgänge oder Baudokumentationen via Matterport oder vergleichbare Systeme) unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung der Tour, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Hosting jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
8.6.3 Die Kündigung des Tour-Hostings kann vom Kunden selbstständig über das Stripe-Kundenportal vorgenommen werden. Die Kündigung wird automatisiert erfasst und gilt mit Abschluss der Kündigung als rechtswirksam.
8.6.4 Nach Kündigung oder Zahlungsstopp wird der Zugriff auf die gehostete 360°-Tour unverzüglich deaktiviert. Die Tour wird freiwillig für bis zu 24 Monate archiviert, ohne dass hieraus eine rechtliche Verpflichtung des Anbieters entsteht. Eine Reaktivierung ist auf Anfrage und nach vollständigem Ausgleich offener Hosting- und etwaiger Reaktivierungsgebühren möglich. Ein Anspruch auf Benachrichtigung vor Ablauf der Archivierungsfrist oder vor Löschung besteht nicht. Sofern die Tour in externe Plattformen (z. B. Google Street View) eingebunden ist, wird diese Einbindung ebenfalls automatisch entfernt, da die Touren technisch miteinander verknüpft sind.
8.6.5 Bei einmaliger Zahlung (z. B. pauschales Projekt ohne laufendes Abo) gelten ebenfalls Hostinggebühren als fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Diese werden entweder monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
8.6.6 Ausnahme – Offline-Touren:
Wenn im Angebot ausdrücklich vereinbart, wird die Tour als offlinefähiger HTML-Code zur Verfügung gestellt. In diesem Fall fallen keine laufenden Hostinggebühren an, da der technische Betrieb durch den Kunden erfolgt. Eine gehostete Version oder Support für Einbettung und Serverbetrieb ist in diesem Fall nicht enthalten.
8.6.7 Eine Übertragung gehosteter Touren auf das eigene Matterport- oder Drittanbieter-Konto des Kunden ist aus technischen, lizenzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen ausgeschlossen.
Abschnitt 6 – Rücktritt, Stornierung und Projektabbruch
§ 9 Stornierung durch den Kunden
9.1 Der Kunde kann einen erteilten Auftrag innerhalb von 72 Stunden nach Auftragserteilung kostenfrei stornieren, sofern die Leistungserbringung durch bauveo zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde und keine termin- oder projektspezifischen Vorbereitungen erfolgt sind.
9.2 Mit Bestätigung eines Vor-Ort-Termins (z. B. für Aufmaß, Scan, Fotografie oder Begehung) werden erforderliche Geräte, Softwarelizenzen und Personalressourcen verbindlich gebucht.
Da die hierfür angemietete oder bereitgestellte Hard- und Software in der Regel nicht stornierbar ist, ist eine kostenfreie Terminabsage oder -verschiebung nach erfolgter Terminbestätigung grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3 Erfolgt eine Absage oder Terminverschiebung nach der Bestätigung, werden die tatsächlich angefallenen Fremdkosten (z. B. Mietgebühren, Lizenzkosten) sowie eine Ausfallvergütung in Höhe eines Tagessatzes von 800 € zzgl. MwSt. berechnet.
Sollte es bauveo gelingen, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, reduziert sich die Ausfallvergütung entsprechend.
9.4 In Fällen, in denen bauveo noch keine nicht-stornierbaren Leistungen beauftragt hat, gilt eine kostenfreie Stornierung bis 72 Stunden vor dem Termin. Danach wird die Ausfallvergütung gemäß § 9.3 fällig.
10.1 Kommt der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nach (z. B. fehlende Zuarbeit, keine Reaktion auf Rückfragen oder Verzögerungen von mehr als 7 Kalendertagen), ist bauveo nach vorheriger Fristsetzung berechtigt:
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen und
- pauschal 40 % des vereinbarten Nettoauftragswertes als Schadensersatz geltend zu machen, unabhängig von weitergehenden Ansprüchen.
10.2 Im Fall einer berechtigten Kündigung durch bauveo aufgrund kundenseitiger Pflichtverletzungen besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Bereits erbrachte Teilleistungen gelten als abgenommen.
§ 11 Folgen einer Kündigung
11.1 Nach erfolgter Kündigung – gleich ob durch den Kunden oder durch bauveo – endet das Vertragsverhältnis unmittelbar. Alle offenen Zahlungen und noch nicht vergütete Leistungen werden sofort fällig.
11.2 Daten und Unterlagen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erarbeitet wurden, werden dem Kunden nur bei vollständigem Zahlungsausgleich zur Verfügung gestellt.
11.3 Eine Rückgabe von Skizzen, Rohdaten, Arbeitsständen, Punktwolken oder nicht finalisierten Inhalten ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde schriftlich vorab vereinbart.
Abschnitt 7 – Nutzungsrechte & Urheberrecht
§ 12 Einräumung von Nutzungsrechten
12.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt bauveo dem Kunden das einfache, nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den übergebenen Endergebnissen ein.
12.2 Die Nutzung ist sowohl für private als auch kommerzielle Zwecke gestattet. Der Kunde ist berechtigt, die Ergebnisse intern weiterzugeben (z. B. an Projektbeteiligte, Behörden oder Dienstleister) sowie öffentlich zu verwenden (z. B. auf Webseiten, in Exposés, Verkaufsplattformen oder Werbemitteln).
12.3 Bearbeitungen, Weiterentwicklungen oder Formatanpassungen der gelieferten Ergebnisse sind zulässig, sofern diese nicht zu einer entstellenden Veränderung des ursprünglichen Werks führen.
§ 13 Besonderheiten bei virtuellen Touren
13.1 Bei virtuellen Touren (z. B. 360°-Rundgängen oder Baudokumentationen) erwirbt der Kunde mit Vertragsschluss und Zahlung das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Inhalt der Tour (Aufnahmen, Texte, Struktur).
13.2
Der technische Betrieb (Hosting, Speicherplatz, Wartung) verbleibt bei bauveo oder den von bauveo beauftragten Plattformen (z. B. Matterport). Die Verwaltung, Aufrufbarkeit und Integrität der Tour sind an das aktive Vertragsverhältnis und die Zahlung laufender Hostinggebühren gebunden (siehe § 8.6).
13.3 Eine Übertragung gehosteter Touren oder der Systemkonten an den Kunden ist nicht möglich. Der Kunde erhält stattdessen Zugriff über bereitgestellte Links oder HTML-Einbettungscodes.
13.4 Offline-Versionen der Tour (z. B. als HTML-Export zur lokalen Verwendung) werden nur bereitgestellt, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall erlischt die Hostingpflicht von bauveo. Für die Einbettung, Sicherung oder langfristige Abrufbarkeit ist dann ausschließlich der Kunde verantwortlich.
§ 14 Eigentum und Vorbehalt
14.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungs- und Eigentumsrechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, Rohdaten, Visualisierungen, Punktwolken und 360°-Touren bei bauveo.
14.2 Unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten bleiben sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an Entwürfen, Designs, Gestaltungen, Programmierungen und Visualisierungen bei bauveo bzw. den beauftragten Kreativpartnern.
14.3 Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Rohdaten, Zwischendateien, unbearbeiteten Scans oder Quelldateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Abschnitt 8 – Haftung, Gewährleistung und Verjährung
§ 15 Haftung
15.1 bauveo haftet dem Kunden nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.
15.2 Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach auf maximal 25 % des Nettoauftragswertes der betroffenen Leistung begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust, ist ausgeschlossen.
15.3 bauveo übernimmt keine Haftung:
- für Inhalte, Daten oder Unterlagen, die vom Kunden bereitgestellt werden,
- für fehlerhafte oder unvollständige Vorlagen (z. B. alte Pläne, Skizzen),
- für Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung, Freigaben oder Rückmeldungen des Kunden zurückzuführen sind,
- für technische Störungen bei Drittanbietern (z. B. Hostingplattformen, Matterport, Serverausfälle),
- für fehlerhafte Einbindung oder Darstellung durch den Kunden oder Dritte (z. B. HTML-Einbettung in Websites).
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 16 Gewährleistung
16.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht versteckte Mängel betreffen.
16.2 bauveo ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder nachzuliefern. Erst bei zweimaligem Fehlschlagen einer Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
16.3 Die Darstellung von Inhalten auf Kunden-Websites, Endgeräten oder in Drittsoftware (z. B. PDF-Viewer, Webbrowser, Smartphone-Modellen) kann technisch variieren. Solche Darstellungsschwankungen gelten nicht als Mangel, solange die gelieferte Datei dem vereinbarten Format entspricht.
§ 17 Verjährung
17.1 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Leistung, sofern es sich nicht um ein Bauwerk oder ein Werk im Sinne des § 634a BGB handelt.
Ansprüche auf Schadensersatz aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Personenschäden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
Abschnitt 9 – Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenznennung
§ 18 Vertraulichkeit
18.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere technische, wirtschaftliche, gestalterische und projektbezogene Inhalte, stillschweigend zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen.
18.2 Diese Pflicht gilt sowohl während der Laufzeit des Vertrags als auch über dessen Beendigung hinaus für die Dauer von drei Jahren, soweit keine längere gesetzliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht.
18.3 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
- nachweislich unabhängig entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 19 Datenschutz
19.1 bauveo verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO und BDSG) zu verarbeiten.
19.2 Weitere Details zum Datenschutz und zu den Rechten des Kunden ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 20 Referenznennung
20.1 bauveo ist berechtigt, den Kunden unter Angabe von Name, Logo und Branche als Referenz zu nennen und projektbezogene Ergebnisse in anonymisierter oder abstrahierter Form für Referenzzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
Abschnitt 10 – Schlussbestimmungen
§ 21 Gerichtsstand und Rechtswahl
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
21.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.
21.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von bauveo – Fabian Nowatzky u. Tobias Nowatzky GbR, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 22 Schriftform und Nebenabreden
22.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail). Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
22.2 Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von bauveo schriftlich bestätigt wurden.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.